Kundeninformationen

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige interessante Informationen zum Download zur Verfügung.

Für Informationen zum Thema Förderungsmöglichkeiten, unter anderem durch die KfW klicken Sie bitte hier

Nachfolgend haben wir Ihnen wichtige Informationen zur Förderung Ihrer Vorhaben durch die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellt

KfW 430 – Energieffizientes Sanieren – Investitionszuschuss: Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen (Link für weitere Informationen)

KfW 151 – Energieeffizient Sanieren – Kredit: Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen (Link für weitere Informationen)

en – Kredit

I. Solarkollektoranlagen (thermisch)Förderbetrag
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche1.500 Euro bis 3.600 Euro
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau)3.600 Euro bis 18.000 Euro
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärmebis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten
II. BiomasseanlagenFörderbetrag
Pelletöfen mit Wassertasche1.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel2.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW)2.900 Euro bis 3.600 Euro
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher1.400 Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher1.400 Euro
III. WärmepumpenFörderbetrag
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen2.800 Euro bis 11.800 Euro
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher3.300 Euro bis 12.300 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen1.300 Euro bzw. 1.600 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher1.800 Euro bzw. 2.100 Euro

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle